Tipps und Ratschläge zu allem rund um Finanzen und Preisgestaltung bei der Vermietung.
Eine durchdachte Finanzplanung ist ein wichtiger Teil einer nachhaltigen und rentablen Ferienhausvermietung. In der Kategorie Finanzen & Preisgestaltung finden Sie Leitfäden, die Ihnen helfen zu verstehen, wie Sie den richtigen Preis festlegen, Einnahmen verwalten und den Überblick über Steuern, Gebühren und Abzüge im Zusammenhang mit Ihrer Vermietung behalten.
Wenn Sie Ihr Ferienhaus passend zur Saison, zur Nachfrage und zu den Voraussetzungen der Unterkunft bepreisen, können Sie sowohl die Auslastung erhöhen als auch die Einnahmen langfristig maximieren. Mit dem richtigen Wissen wird es einfacher, sichere Entscheidungen zu treffen und Ihre Vermietung so zu planen, dass sie zu Ihren Zielen passt. Nutzen Sie die folgenden Leitfäden für Tipps, Beispiele und Inspiration rund um die wirtschaftlichen Aspekte einer erfolgreichen Vermietung.
6 Fragen in diesem Leitfaden
Wie viel kann ich mit meiner Vermietung verdienen?
Die Vermietung Ihres Ferienhauses kann eine hervorragende Möglichkeit sein, Kosten zu decken und zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Hier finden Sie detaillierte Antworten auf die Fragen, die Sie berücksichtigen sollten:
-
Wie viel sollte ich an Miete verlangen, um meine Kosten zu decken und eventuell einen Gewinn zu erzielen?
Um eine angemessene Miete festzulegen, sollten Sie zunächst Ihre Gesamtkosten für das Ferienhaus berechnen – einschließlich fixer und variabler Ausgaben. Anschließend können Sie die Marktmieten für vergleichbare Objekte in der Region prüfen, um einen wettbewerbsfähigen Preis festzulegen, der Ihre Kosten deckt und den gewünschten Gewinn ermöglicht. Stugknuten bietet eine Plattform, auf der Sie Preise ähnlicher Ferienhäuser vergleichen können, um ein Gefühl für das Marktniveau zu bekommen.
-
Welche fixen und variablen Kosten sind mit der Vermietung verbunden (z. B. Strom, Wasser, Versicherung, Reinigung)?
Fixe Kosten umfassen:
- Grundsteuer: Jährliche Steuer auf Basis des Steuerwerts der Immobilie.
- Versicherung: Haus- und Vermietungsversicherung zum Schutz vor Schäden und Haftung.
- Instandhaltung: Regelmäßige Wartung, um die Immobilie in gutem Zustand zu halten.
Variable Kosten können sein:
- Strom und Wasser: Verbrauchskosten, die je nach Nutzung variieren.
- Reinigung: Kosten für die Reinigung zwischen den Gästen.
- Reparaturen: Unvorhergesehene Ausgaben zur Behebung von Schäden oder Abnutzung.
Ein klarer Überblick über diese Kosten hilft Ihnen, eine Miete festzulegen, die sie abdeckt und Spielraum für Gewinn lässt.
-
Muss ich auf die Mieteinnahmen Steuern zahlen und welche Regeln gelten?
Ja, Einnahmen aus der Vermietung einer Privatwohnung sind steuerpflichtig.
Mehr dazu bei Skatteverket
-
Gibt es finanzielle Rücklagen, um unerwartete Reparaturen oder Abnutzung zu bewältigen?
Ein finanzielles Polster ist entscheidend, um unvorhergesehene Ausgaben abzudecken, die bei der Vermietung entstehen können – etwa Reparaturen oder der Ersatz von Inventar. Wenn Sie einen Teil der Mieteinnahmen in einen Instandhaltungsfonds zurücklegen, stellen Sie sicher, dass Mittel verfügbar sind, wenn Bedarf entsteht. Das trägt zu einem reibungsloseren Vermietungsprozess bei und erhält den Standard der Immobilie.
Wenn Sie diese Aspekte sorgfältig abwägen und entsprechend planen, können Sie eine erfolgreiche und rentable Vermietung Ihres Ferienhauses aufbauen.
Muss ich auf meine Mieteinnahmen Steuern zahlen?
Wie viel kann ich bei der Vermietung meines Ferienhauses steuerfrei verdienen?
Wie viel Sie mit der Vermietung Ihres Ferienhauses steuerfrei verdienen können, hängt davon ab, wie die Vermietung nach schwedischem Steuerrecht eingestuft wird – als private Vermietung oder als gewerbliche Tätigkeit. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Regelungen.
-
Private Vermietung (dies betrifft die meisten privaten Ferienhausvermieter)
Gilt Ihr Ferienhaus als Privatimmobilie (z. B. ein Ferienhaus, das nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit vermietet wird), gelten folgende Regeln:
- Pauschalabzug: 40.000 SEK pro Jahr und Immobilie
- Sie können automatisch einen Abzug von 40.000 SEK pro Jahr von Ihren Mieteinnahmen vornehmen.
- Abzug: 20 % der Bruttomieteinnahmen
- Für Einfamilienhäuser und Ferienhäuser können Sie zusätzlich 20 % der gesamten jährlichen Mieteinnahmen abziehen.
Beispiel
Wenn Sie Ihr Ferienhaus in einem Jahr für 100.000 SEK vermieten:
- Pauschalabzug: 40.000 SEK
- 20 %-Abzug: 20.000 SEK
- Gesamtabzüge: 60.000 SEK
- Steuerpflichtiges Einkommen: 40.000 SEK
Das steuerpflichtige Einkommen wird als Kapitaleinkommen mit 30 % besteuert.
Beachten Sie, dass tatsächliche Kosten wie Strom, Wasser, Reinigung, Reparaturen oder Möbel bei privater Vermietung nicht abgezogen werden dürfen.
Die Abzüge betragen immer 40.000 SEK + 20 %, nichts darüber hinaus.
-
Gewerbliche Tätigkeit
Die Vermietung kann als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden, wenn Sie zum Beispiel:
- in sehr großem Umfang vermieten
- mehrere Ferienhäuser vermieten
- die Vermietung berufsmäßig betreiben
- umfangreiche Zusatzleistungen anbieten, z. B. Reinigung, Rezeption oder Aktivitäten
Dann gelten andere Regeln:
- Die Einnahmen werden als Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert
- Es fallen Kommunalsteuer, ggf. Staatssteuer sowie Sozialabgaben an
- Tatsächliche Kosten im Zusammenhang mit der Vermietung können abgezogen werden
Die Einstufung erfolgt auf Grundlage einer Gesamtbeurteilung.
-
Mehrwertsteuer
Mehrwertsteuer wird nur relevant, wenn die Vermietung als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird.
- Kurzfristige Vermietung (z. B. wochenweise an Touristen): 25 % Mehrwertsteuer
- Langfristige Vermietung (mehr als 30 Tage): in der Regel mehrwertsteuerfrei
- Private Vermietung unterliegt nicht der Mehrwertsteuer.
Zusammenfassung
Für die private Vermietung eines Ferienhauses gilt:
- 40.000 SEK + 20 % der Bruttomieteinnahmen sind steuerfrei
- Der Überschuss wird mit 30 % besteuert
- Tatsächliche Kosten dürfen nicht abgezogen werden
- Umfangreiche Vermietung kann als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden
Da sich Regeln und Praxis ändern können, empfehlen wir bei Unsicherheit einen Blick auf die Website der schwedischen Steuerbehörde.
Kann ich bei der Vermietung meines Ferienhauses eine Kaution verlangen?
Ja, als Vermieter können Sie bei der Vermietung Ihres Ferienhauses eine Kaution verlangen. Eine Kaution dient als Sicherheit, falls der Gast Schäden an der Unterkunft verursacht oder die Reinigung nicht dem vereinbarten Standard entspricht.
Üblicherweise wird eine Kaution vereinbart, die bei Abschluss des Mietvertrags gezahlt und nach Ende der Mietzeit zurückerstattet wird, sofern die Unterkunft in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben wird.
Es ist wichtig, die Bedingungen für die Kaution klar im Mietvertrag festzuhalten, einschließlich der Umstände, unter denen Sie berechtigt sind, die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten. Eine schriftliche Vereinbarung reduziert das Risiko von Missverständnissen zwischen Ihnen und dem Gast.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Stugknuten die Verwendung einer Kaution grundsätzlich nicht empfiehlt. Der Umgang mit Kautionen kann zu Missverständnissen und Konflikten führen, wenn Abzüge vorgenommen werden müssen. Wenn Sie sich dennoch für eine Kaution entscheiden, sollte dies nur erfolgen, wenn Sie als Gastgeber sowohl beim Check-in als auch beim Check-out anwesend sein können, um die Unterkunft gemeinsam mit dem Gast zu überprüfen.
Denken Sie daran, dass die Kaution zurückzuzahlen ist, wenn die Unterkunft im vereinbarten Zustand übergeben wird. Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Zustand der Unterkunft vor und nach der Vermietung zu dokumentieren.
Wenn Sie weitere Fragen haben können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.
Meldet Stugknuten Informationen an die schwedische Steuerbehörde?
Unveränderte Steuervorschriften für Sie als Vermieter
Stugknuten unterliegt neuen Vorschriften, die uns verpflichten, der schwedischen Steuerbehörde Informationen über Vermieter und Buchungen zu melden, die über den Buchungsservice von Stugknuten abgewickelt werden.
Die neuen Gesetze, Verordnungen und Änderungen bestehender Rechtsvorschriften sind am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Für Sie als Vermieter gelten weiterhin dieselben Regeln wie zuvor in Bezug auf Steuererklärung und Steuerzahlung.
Informieren Sie sich bei der schwedischen Steuerbehörde, ob und wie Sie Ihre Einnahmen deklarieren müssen.
Die von Stugknuten gemeldeten Informationen zu Vermietungen über unseren Buchungsservice unterscheiden sich leicht, je nachdem, ob der Vermieter eine Privatperson oder ein Unternehmen ist.
Für alle Vermieter (Privatpersonen und Unternehmen) werden folgende Angaben gemeldet:
- Die an den jeweiligen Vermieter ausgezahlte Miete.
- Grundstücksbezeichnung (Wohnungsnummer bei Vermietung von Miet- oder Eigentumswohnungen bzw. Hüttennummer bei Vermietung von Ferienhäusern in einer Ferienanlage) sowie die Adresse der Immobilie.
Für Privatpersonen werden zusätzlich folgende Angaben gemeldet:
Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Hauptadresse, Steueridentifikationsnummer (Personennummer), Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (nur Einzelunternehmen).
Für Unternehmen werden zusätzlich folgende Angaben gemeldet:
Vollständiger offizieller Firmenname einschließlich Rechtsform, Hauptadresse (Firmensitz), Steueridentifikationsnummer (TIN/Organisationsnummer), Angaben zu jedem Land, das eine Steueridentifikationsnummer ausgestellt hat (bei mehreren Nummern müssen alle gemeldet werden), Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern verfügbar, ausländische Unternehmensregisternummer sowie die Art dieser Nummer.
Was ist eine Steueridentifikationsnummer?
In Schweden ist die Personen- oder Koordinationsnummer die Steueridentifikationsnummer für natürliche Personen. Für schwedische juristische Personen wie Aktiengesellschaften, Personengesellschaften und wirtschaftliche Vereinigungen ist die Organisationsnummer die Steueridentifikationsnummer.
DAC7-Angaben
Die Angaben werden jährlich Ende Januar gemeldet. Nach erfolgter Meldung finden Sie Ihre Daten unter: Meine Belege > Steuerbescheinigungen.
Für weitere Informationen empfehlen wir einen Besuch auf der Website der schwedischen Steuerbehörde.
Wie viel kann ich mit der Vermietung eines Ferienhauses verdienen?
Die Einnahmen aus der Vermietung eines Ferienhauses können je nach Lage, Standard, Saison und Nachfrage variieren. Viele unserer Vermieter erleben die Ferienhausvermietung als eine effektive Möglichkeit, ihr Einkommen zu steigern. Um ein besseres Gefühl für mögliche Einnahmen zu bekommen, empfehlen wir, zu prüfen, zu welchen Preisen vergleichbare Ferienhäuser in Ihrer Region vermietet werden und wie häufig sie gebucht sind.
Beachten Sie, dass Einnahmen aus der Vermietung steuerpflichtig sind. Wir empfehlen, sich an die schwedische Steuerbehörde oder einen Steuerexperten zu wenden, um aktuelle Informationen zu Steuervorschriften und möglichen Abzügen zu erhalten.
Welche Provision erhebt Stugknuten?
Wenn Sie Ihr Ferienhaus über Stugknuten vermieten, erheben wir eine Provision von 12 % des Mietbetrags. Diese Gebühr deckt unseren sicheren Buchungs- und Zahlungsservice, Unterstützung bei eventuellen Problemen sowie eine zusätzliche Ferienhausversicherung über Omocom ab.
Ist die Provision steuerfrei?
Der gesamte Mietbetrag einschließlich der Provision bildet die Grundlage für Ihre Einnahmen. Klären Sie im Zweifel stets mit der schwedischen Steuerbehörde ab, was für Ihre Vermietung steuerlich gilt.
